Wann erscheint ein Eintrag?

Sachliche Korrekturen

Falsche Zahlen, Namen, Zeitangaben, Zitate oder inhaltliche Zuordnungen erhalten einen Eintrag. Die korrigierte Stelle wird benannt und die richtige Angabe nachvollziehbar ergänzt.

Neue Quellenlage

Eine später veröffentlichte Primärquelle kann die Bewertung einer Behauptung verändern. In diesem Fall dokumentieren wir die neue Grundlage und prüfen das Q-Badge erneut.

Keine Verschleierung durch „Aktualisiert“

Reine Rechtschreibkorrekturen oder technische Anpassungen benötigen nicht immer einen Registereintrag. Inhaltlich relevante Veränderungen werden dagegen konkret erklärt – ein pauschaler Hinweis „aktualisiert“ reicht dafür nicht.